• Rechtsanwalt Timo Stapf

Umgangsrecht

Trennen sich die Eltern, so ist neben dem Unterhalt für die Kinder ein regelmäßiger Umgang mindestens genauso wichtig. Unterhalt und Umgang stehen aus meiner Sicht auf einer Stufe.

Kinder können für die Trennung ihrer Eltern nichts. Umso wichtiger ist, dass die Kinder denjenigen Elternteil, der nun getrennt von ihnen lebt, so oft es geht sehen.

Als Idealbild haben Kinder links und rechts Mama und Papa, die sie umarmen und damit für sie da sind und Geborgenheit und Sicherheit geben. Es ist einfach aus Kindersicht richtig und wichtig, dass Mama und Papa da sind.

Je jünger die Kinder sind, desto häufiger sollte der stattfinden. Lieber häufiger und dafür kurz. Bei älteren Kindern ist es häufig so, dass diese alle 14 Tage übers Wochenende beim getrennt lebenden Vater sind und eine Ferienregelung gefunden wurde. Dies ist üblich und wird oft so gelebt, eine Regel ist es aber nicht. Die Eltern sind frei in der Gestaltung des Umgangs und können diesen den aktuellen Bedürfnissen jeweils anpassen.

Der Umgang hat sich ganz am Wohl des Kindes zu orientieren. Das Kind steht im Mittelpunkt.

Kommt es aus irgendwelchen Gründen nicht zu einer Einigung der Eltern über den Umgang mit den Kindern, so ist zunächst der Weg zum Jugendamt richtig und wichtig.
Kann das Jugendamt nicht weiterhelfen oder ist der Weg zum Jugendamt von vornherein sinnlos, da der eine Elternteil den Umgang kategorisch ablehnt, führt kein Weg am Umgangsverfahren vor dem Familiengericht vorbei.

Wenn es Schwierigkeiten gibt, die nicht innerhalb kürzester Zeit behoben werden können oder der andere Elternteil den Umgang verweigert, leite ich umgehend ein Umgangsverfahren ein.
Eben wegen des Idealbilds der Kinder, muss der Umgang funktionieren. Es wird nicht lange diskutiert, sondern es muss schnell gehandelt werden. Je länger der Umgang verweigert wird, desto schwieriger wird eine gütliche Einigung und desto mehr entfremden sich die Kinder.

Das Umgangsverfahren wird von mir in den überaus meisten Fällen nach dem Projekt Elternkonsens durchgeführt, das in Mannheim mit großem Erfolg praktiziert wird.

Mit der Antragsschrift wird der Sachverhalt nur kurz umrissen und das Verfahren eingeleitet. Das Gericht weiß zunächst nur, dass es zwischen den Eltern Probleme mit dem Umgang gibt und lernt erst in der Gerichtsverhandlung die Eltern kennen und erfährt erst hier die näheren Einzelheiten der Probleme zwischen den Eltern.
Im Termin wird dann mithilfe des Gerichts, des Jugendamts und der Anwälte eine Lösung gesucht und auch gefunden. Das Ziel ist eine verbindliche Umgangsvereinbarung, die von allen Beteiligten mitgetragen wird.

Da nur kurz und knapp der Sachverhalt geschildert und das Verfahren eingeleitet wird, erfolgt keine seitenweise Beschuldigung der Gegenseite mit Vorwürfen und Verletzungen. Und weil im Vorfeld so gut wie nichts vorgetragen wird, können sich die Beteiligten ganz auf die mündliche Verhandlung konzentrieren. Ohne verbale Verletzungen und Entgleisungen im Vorfeld kann in der Verhandlung viel leichter eine Lösung gefunden werden zum Wohle des Kindes.

Aber auch außerhalb des Familiengerichts Mannheim wird das Verfahren von meiner Seite nach dem Projekt Elternkonsens geführt.

Manchmal sind die Eltern derart zerstritten und die Lage ist so kompliziert, dass das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand zu Seite stellt.
Der Verfahrensbeistand ist auch bei der Gerichtsverhandlung anwesend. Vor der mündlichen Verhandlung werden beide Elternteile aufgesucht und mit dem Kind gesprochen. Die Meinung und Stellungnahme des Verfahrensbeistandes sind wichtig und werden vom Gericht entsprechend gewürdigt.

Meine langjährige Erfahrung und Praxis hat gezeigt, dass das Projekt Elternkonsens der richtige Weg ist und dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Der Gang zum Familiengericht ist der Weg zum Ziel. Meine Aufgabe ist es, die Mutter oder den Vater dabei zu begleiten, damit eine gute Umgangsregelung gefunden werden kann, die alle Interessen am besten und zum Wohl des Kindes berücksichtigt.

 

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