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Im Wirtschaftsleben, wie wir es in der Bundesrepublik haben, kommen jeden Tag Wettbewerbsverstöße vor. Das Wettbewerbsrecht soll in unserer freien Markwirtschaft ein Verstoß gegen die guten Sitten vermeiden und einen gleichberechtigten Wettbewerb fördern.
Das Wettbewerbsrecht schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb.
Wettbewerbswidrig sind etwa
Irreführende Werbung, Gegenwerbung, Belästigungen per Telefon, Telefax, e-mail (Spam) oder auf der Straße, Kanalisierung von Kundenströmen, Angstwerbung, Werbung mit aleatorischen Reizen, z. B. Powershopping, gezielte Behinderung von Wettbewerbern und vieles mehr.
Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, kann dagegen mit einer Abmahnung,
einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, einer einstweiligen Verfügung
oder mit einer Klage vorgegangen werden.