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Besondere Rechte beim Onlinekauf | updated
Dezember 2010
Da man die Dinge, die man am PC sieht, nicht anfassen und auch keinen Verkäufer um Rat fragen kann, hat der Gesetzgeber besondere Rechte für Onlinekäufer im Fernabsatzgesetz entwickelt.
Den gesamten Beitrag über
"Besondere Rechte beim Onlinekauf" finden Sie hier als pdf.
Übernommene Inhalte auf Internetseiten genau prüfen | updated
November 2009
Der folgende Beitrag beschafftigt sich mit dem Thema. " Übernommene Inhalte auf Internetseiten genau prüfen".
Den gesamten Beitrag über
"Übernommene Inhalte auf Internetseiten genau prüfen" finden Sie hier als pdf.
Änderungen 2007 - Medienrechtrecht Neue Pflichtangeben in Emails
Der folgende Beitrag beleuchtet die Änderungen im Medienrecht und verdeutlicht
die Neuen Pflichtangeben in Emails... (im Februar 2007)
Den gesamten Beitrag über
"Neue Pflichtangeben in Emails 2007" finden Sie hier als pdf.
Internetrecht - Namenrecht / Domainrecht - Solingen.de
Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Rechtsstreit um die Domain solingen.info
mit der Fra-ge befasst, inwieweit gegenüber der Stadt Solingen eine Namensrechtsverletzung
vorliegt (BGH, Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03).
Den gesamten Beitrag zum Urteil des
BVerfG - "Namenrecht/Domainrecht - Solingen.de" finden Sie hier
als pdf.
Internetrecht - BVerfG: Kein Fernmeldegeheimnis für gespeicherte Emails
Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2006 klargestellt, dass Artikel
10 GG nur den Übertragungsvorgang selbst schützt. Die bei solch
einem Übertragungsvorgang anfallenden Verkehrsdaten und die im
Wege der Telekommunikation übertragenen Daten, die nach dem Ende der
Nachrichtenübermittlung noch auf dem Endgerät gespeichert sind,
werden danach nicht vom Fernmeldegeheimnis geschützt, sondern beziehen
ihren grundrechtlichen Schutz aus Artikel 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1
GG, dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Den gesamten Beitrag
zum Urteil des BVerfG - "Kein Fernmeldegeheimnis für gespeicherte
Emails" finden Sie hier als pdf.
Internetrecht - Widerruf im Internet
Das OLG Koblenz (AZ: 5 U 1145/05) hat entschieden, dass Powerseller, die
regelmäßig über ebay Artikel verkaufen, sich rechtlich als
Unternehmer einstufen lassen müssen. Die Folge davon ist, dass der Ersteigerer,
der Waren bei einem Powerseller erwirbt, ein zweiwöchiges Widerrufsrecht
hat.
Zum Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt
Stapf Mannheim im Internetrecht
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