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Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Unternehmer (Waren- und Dienstleistungsanbieter) und einem Verbraucher (Kunde) über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, etwa Telefon, Fax, e-mail, Internet.
Der Unternehmer hat gegenüber dem Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages umfassende Informations- und Aufklärungspflichten über alle Einzelheiten des Vertrages hinsichtlich Leistung und Gegenleistung.
Der Verbraucher hat (zwingend) ein Widerrufs- und Rückgaberecht über das er gleichfalls bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages zu belehren ist und das auch gegebenenfalls einen Verbraucherdarlehensvertrag erfasst.
Die Vorschriften sind nicht anwendbar u.a. auf Finanz- und Bankgeschäfte,
auf Grundstücksgeschäfte, Verträge über Fernunterricht
und Lieferung von Lebensmitteln.