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Die Gesamtheit der staatlichen Rechtsnormen, welche die rechtlichen Beziehungen
der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regeln.
Familienrecht ist insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen
und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und
ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. sowie
die Unterhaltsregeln gegenüber den Kindern und den Eheleuten untereinander.
Das Familienrecht ist vornehmlich im 4. Buch des BGB geregelt, §§
1297 ff. Formelle Vorschriften enthält das Personenstandsgesetz.