• Rechtsanwalt Timo Stapf

Erläuterungen zur Onlinescheidung

Streng genommen, gibt es diesen Begriff nicht, sondern hat sich im Laufe der Zeit eingebürgert.
Die Scheidung wird immer vom Gericht ausgesprochen in Anwesenheit der Eheleute. Das Gericht muss sich von den Scheidungsvoraussetzungen persönlich ein Bild machen und spricht dann im Termin die Scheidung der Ehe aus.

Zur Einleitung des Scheidungsverfahrens biete ich Ihnen allerdings die Möglichkeit an, mir Ihre Daten mit Hilfe dieses Formulars zur „Onlinescheidung“ zu übermitteln. Wenn Sie mich dann noch bevollmächtigen, kann ich den Antrag auf Scheidung der Ehe einreichen ohne dass Sie bei mir zuvor im Büro anwesend waren. Wir würden uns dann erst zur Scheidung im Familiengericht kennenlernen.

Sie können aber auch dieses Formular ausfüllen und dann einen Termin bei mir im Büro vereinbaren. Es liegt ganz an Ihnen welchen Beratungsbedarf Sie sehen und wie viel Zeit Sie für Ihre Scheidung aufwenden möchten.

Diese Möglichkeit der „Onlinescheidung“ bietet sich aus meiner Sicht aber nur an, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner einig sind bezüglich der Scheidung der Ehe und Sie sich sonst nicht in Streit befinden über irgendwelche anderen Familiensachen.

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Fortbildung Dav
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Qualitaet Durch Fortbildung
Scheidung Org

 

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Rechtsanwalt Timo Stapf
Fachanwalt für Familienrecht

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